§ 1 Name und Sitz
Der Verein trägt den Namen „Blue Dragons“ und soll nach der Eintragung in das
Vereinsregister „TSG Fanclub Blue Dragons 2006 e.V.“ heißen. Der Sitz des
Vereins ist in 74921 Helmstadt-Bargen. Das Geschäftsjahr beginnt am 1.Juni und
endet am 31.Mai.
§2 Zweck
Der Zweck des Vereins ist die Unterstützung der TSG 1899 Hoffenheim e.V. im Stadion, sowie außerhalb. Die finanziellen Mittel werden für Material verwendet, mit welchem die Unterstützung der TSG 1899 Hoffenheim e.V. erfolgt (Banner etc). Der Verein wendet sich ausdrücklich gegen jegliche politischen Aktivitäten und Gewalt.
§3 Mitgliedschaft
1
Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Vorstand des
Vereins zu richtende Beitrittserklärung, in der sich der Antragsteller zur Einhaltung der Satzungsbestimmungen verpflichtet. Über die Aufnahme entscheidet der
Vorstand nach freiem Ermessen. Die Beitrittserklärung Minderjähriger bedarf der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
2
Die Mitgliedschaft endet durch eine schriftliche Austrittserklärung ,
Ausschließung oder Tod. Ein Mitglied kann jederzeit seine Mitgliedschaft durch eine schriftliche Erklärung beenden. Diese tritt mit Ende des Geschäftsjahres in Kraft. Eine Ausschließung ist zulässig, wenn das Mitglied schuldhaft die
Interessen des Vereins verletzt oder trotz Mahnung beitragssäumig ist. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
3
Ein Mitglied hat nach Beendigung der Mitgliedschaft keinen Anspruch auf das Vermögen des Vereins.
4
Der Verein hat folgende Mitglieder :
Jugendliche Mitglieder, ordentliche Mitglieder,
Ehrenmitglieder ( ab Zugehörigkeit von 25 Jahren möglich)
§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1
Mitglieder haben das Recht an allen öffentlichen Versammlungen des Vereins
teilzunehmen und auf diesen ihre Meinung zu äußern.
2
Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen finanzielle
Zuwendungen.
3
Die Jahresbeiträge für …
Mitglieder unter 18 Jahren in Höhe von 10 Euro
Mitglieder ab 18 Jahren in Höhe von 20 Euro
1 Elternteil + Kinder unter 18 Jahren von 30 Euro
Familien (Eltern mit Kinder unter 18 Jahren) in Höhe von 40 Euro
+ der aktuelle Beitrag pro Mitglied für den Fanverband „Supporters Hoffenheim“
werden vom Verein zum Ende des Geschäftsjahres per Lastschrift eingezogen.
Bei Eintritt im laufenden Geschäftsjahr ist der Beitrag unverzüglich bar zu
begleichen.
4
Die Mitglieder verpflichten sich, keine internen Beschlüsse oder Fakten in die
Öffentlichkeit zu bringen.
5
Verbindlichkeiten (Tickets, Fanartikel, usw) die ein Mitglied eingeht, sind per
Vorkasse bei Bestellung zu entrichten.
6
Für den Erwerb von Tickets gelten die vom Vorstand festgelegten Richtlinien
§5 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind :
1
Der Vorstand :
1.Vorsitzender
2.Vorsitzender
Kassenwart
Schriftführer
Jugendleiter
Beisitzer 1
Beisitzer 2
2
Jahreshauptversammlung :
Die Jahreshauptversammlung findet einmal jährlich zum Ende des
Geschäftsjahres statt und setzt sich aus allen Mitgliedern zusammen.
§6 Vorstand
1
Amtszeiten
Alle Ämter werden auf eine Laufzeit von 2 Jahren gewählt.
Sollte ein Vorstandsmitglied im Laufe seiner Amtszeit ausscheiden, ist der
Vorstand berechtigt dieses Amt bis zur nächsten Jahreshauptversammlung
kommissarisch zu besetzen. Auf dieser folgt eine Wahl, die der Laufzeit der
anderen Ämter angeglichen wird.
2
Wahlen
Die Ämter werden auf der Jahreshauptversammlung in geheimer Wahl, in einer
einfachen Mehrheit ermittelt. Wahlberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder, die das 18te Lebensjahr vollendet haben. Es müssen 7 Mitglieder an der Wahl teilnehmen, damit diese rechtskräftig wird. Wählbar sind alle Volljährigen Mitglieder.
3
Öffentlichkeit
Der Verein wird durch den Vorstand bei der TSG 1899 Hoffenheim e.V., im
Stadion und in den Medien vertreten.
4
Vorstandssitzungen
Auf den Vorstandssitzungen entscheidet der Vorstand über aktuelle Themen und
Anträge. Der Vorstand ist nur beschlussfähig und kann nur dann rechtmäßig
beraten und beschließen, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Dies gilt für die komplette Dauer der Sitzung. Bei Stimmengleichheit
entscheiden der 1.& 2.Vorsitzende über den Ausgang der Abstimmung.
§7 Versammlungen
Der Verein trifft sich regelmäßig zu Versammlungen. Der Rhythmus wird auf der
Jahreshauptversammlung festgelegt. Außerordentliche Versammlungen werden durch den Vorstand festgelegt. Die Vorstandsversammlungen finden monatlich statt. Die Protokolle jeglicher Versammlungen, auch die der
Jahreshauptversammlung werden vom Schriftführer geführt und sind bei diesem auch einsehbar.
§8 Haftung
Der Verein und die Verantwortlichen (Vorstand) schließen jede Art von Haftung
gegenüber Vereinsmitgliedern und Veranstaltungsteilnehmern aus. Dies gilt auch für Sach- und Körperschäden, welche auf Versammlungen, Fahrten oder im
Stadion entstehen. Jedes Mitglied ist für sein Verhalten selbst verantwortlich und haftbar.
§9 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen bedürfen einer ¾ Mehrheit der auf einer
außerordentlichen Versammlung ( oder JHV) der Mitglieder des Vereins
anwesenden Stimmen. Es müssen mindestens 7 Mitglieder anwesend sein um die Satzung zu ändern. Änderungen müssen 2 Wochen vor der Versammlung in schriftlicher Form beim Vorstand eingereicht werden.
§10 Auflösung des Vereins
Sollte es zur Auflösung des Vereins kommen, so wird das finanzielle Vermögen noch 1 Jahr durch den aktuellen Kassenwart verwaltet. Danach wird das
Vermögen an eine wohltätige Organisation (Kindergarten Flinsbach,
Jahnstraße 2a, 74921 Helmstadt-Bargen) gespendet.
§11 Gültigkeit der Satzung
Die Satzung wird durch die Unterschrift von 7 Mitgliedern gültig.